Softwareentwicklung Leitl Norbert

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOFTWAREENTWICKLUNG NORBERT LEITL für Softwarevertragsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Firma SOFTWAREENTWICKLUNG NORBERT LEITL (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz der SOFTWARE- ENTWICKLUNG NORBERT LEITL zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Softwarevertrages, daß er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.

  3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

  4. Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

§ 2 Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden, entsprechend den Bedingungen dieses Vertrages, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der von dem Auftragnehmer gelieferten Software.

  2. Für Nicht-Standard-Software erarbeitet der Kunde bei Vertragsabschluß mit dem Auftragnehmer eine Anforderungs- und Tätigkeitsanalyse mit Programmvorgabe, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Darüber hinaus stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Erstellung der Software erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen der Vorgabe, der Organisation und Programme bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Mehraufwand kann nur gegen Berechnung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, lückenhafte Informationen frei auszulegen. Hardware, Betriebs- und Compilersoftware, die nicht von dem Auftragnehmer geliefert wurden, werden vom Kunden kostenlos gestellt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig nach, oder hat die zur Verfügung gestellte Hard- oder Software abwicklungshemmende Mängel, so ist der Auftragnehmer, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, zum Vertragsrücktritt oder zur Nachberechnung des zusätzlichen Zeitaufwandes berechtigt.

  3. Die Lieferung der Software erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen.

  4. Nicht vorhersehbare Störungen bei dem Auftragnehmer, insbesondere technische Störungen, Lieferschwierigkeiten und Projektleiterausfälle, verschieben die Liefertermine entsprechend.

§ 3 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte

  1. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfolgt ausschließlich in dem bei Vertragsabschluß vorgesehenen Rahmen, eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Kunden ist untersagt.Unabhängig davon bleiben alle Programme und Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Übersteigt die Leistung für die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software die vereinbarten Preise um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt,unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwands ein neues Preisangebot vorzulegen. Wird dieses Angebot durch den Kunden nicht angenommen, so steht dem Auftragnehmer ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, von dem sie mit dem Tage der Ablehnung des Angebotes, oder ab der 6. Woche nach Ausfertigung des Angebotes Gebrauch machen kann.

  2. Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden.

  3. Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunter- brechung oder Einstellung.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, daß nach dem Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Reproduzierbare Fehler in der vom Auftragnehmer erstellten Software, werden innerhalb einer in einer angemessenen Frist beseitigt, oder durch Lieferung einer Ausweichlösung korrigiert. Fehler in der vom Auftragnehmer gelieferten Fremdsoftware oder in Fremdbasisprodukten für Auftragnehmer - Software, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten beseitigt.

  2. Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, sofern ihm weitere Nach- besserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind.

  3. Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- oder Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

§ 6 Sonstiges

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Software als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.

  2. Der Kunde ist damit einverstanden, daß im Rahmen dieses Vertrages, Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden, ist dieser selbst verantwortlich.